Heute hat der Deutsche Bundestag namentlich über den Erhalt der Brennelementesteuer abgestimmt. Hiltrud Lotze hat mit Nein gestimmt und erklärt:

"Die Atomenergieerzeugung hat ein Schadenspotential das unberechenbar höher ist als die Energiegewinnung aus anderen Energieträgern. Das Risiko der Atomenergieerzeugung lässt sich dauerhaft nicht beherrschen. Im Gegenteil: in menschlichen Kategorien gedacht, bergen die bis heute schon erzeugten radioaktiven Abfälle verschiedene Ewigkeitsrisiken und Zu­kunftslasten mit unkalkulierbaren Zukunftskosten. Das zukunftsvergessene Management der Energiekonzerne hat auch in Zeiten hoher Gewinne und höchster Gewinnabschöpfung für diese Zukunftskosten keine ausreichende Vorsorge getroffen. Die Allgemeinheit, alle Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler, haben zunächst die Atom- bzw. Plasmaforschung bezahlt und anschließend als Stromkunden Bau und Betrieb der Atomkraftwerke. Von Anfang an wurde darauf spekuliert, auch die Ewigkeitskosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen.

[...] Ohne sachliche Gründe zu nennen, hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Steuer bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Die Gründe für ihre Erhebung bestehen aber heute unver­ändert fort. Nach wie vor trägt die Atomindustrie in keiner Weise ihre Folgekosten. Das Aus­laufen der Steuer bedeutet eine Rückkehr zu der Bevorzugung der Atomindustrie. Für mich heißt das im Ergebnis: alle zukünftigen Generationen müssen die Kosten und das Risiko der Atomindustrie tragen, während die Gewinne über Jahrzehnte in private Taschen geflossen sind.

[...] Der Verbrauch von Kernbrennstoffen sollte auch deshalb solange besteuert werden, wie in Deutschland Atomkraftwerke betrieben werden dürfen. Derzeit laufen noch acht Atomkraft­werke; bei den im Atomgesetz festgeschriebenen Laufzeiten würde eine Verlängerung der Steuer etwa 5 Milliarden Euro Einnahmen bringen. Der Vorschlag zur Vorlage eines Gesetzesentwurfes zur Änderung des Kernbrennstoffsteuer­gesetzes, durch den die Kernbrennstoffsteuer ohne Unterbrechung bis zum Ende der Lauf­zeiten der Atomkraftwerke bzw. 31. Dezember 2022 weiter erhoben werden sollte, wurde von der CDU/CSU abgelehnt. Der Koalitionsvertrag schließe Steuererhöhungen aus, und die Fortführung der Steuer sei eine Steueranhebung.

Da die Koalition Anträge bzw. Gesetzesentwürfe nur gemeinsam einbringt und wir uns an den Koalitionsvertrag gebunden fühlen, gibt es weder einen Koalitionsantrag noch die Mög­lichkeit dem Antrag der Linken zuzustimmen."

Zu ihrem Abstimmungsverhalten hat Hiltrud Lotze eine ausführliche persönliche Erklärung nach Paragraph 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu Protokoll gegeben. Die vollständige Erklärung können Sie im Folgenden herunterladen.

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