Landkreis Lüneburg: 2. Entwurf des RROP liegt öffentlich aus

Der 2. Entwurf des Regionale Raumordnungsprogramms – kurz RROP - kann seit dem 2. Juni 2025 öffentlich eingesehen werden. Stellungsnahmen zu den Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf können auch von Bürgerinnen und Bürgern bis zum 15. Juli 2025 online auf dem Portal BO.PLUS hochgeladen oder auch schriftlich beim Landkreis abgegeben werden. Alle Informationen dazu sind unter www.landkreis-lueneburg/rrop zu finden.
Der Landkreis Lüneburg arbeitet am neuen RROP. Mit dem RROP definiert der Landkreis die Rahmenbedingungen der Bevölkerungs-, Siedlungs-, Wirtschafts-, Landschafts- und Infrastrukturentwicklung. Von besonderem Interesse in der Bevölkerung ist dabei die Änderung der Gebietskulisse der Vorranggebiete Windenergienutzung.
Schon jetzt ist die Samtgemeinde Ostheide mit 20 Windkraftanlagen belastet und es gibt immer wieder Klagen über Geräuschbelästigungen. Nun sollen neue Windparks in der Ostheide entstehen können:
- vom Nutzfelder Kreise bis Boltersen (10-12 Anlagen),
- Erweiterung Wendhausen bis Holzen (5-7 Anlagen),
- Breetzer Berg – dieser Bereich konnte stark verkleinert werden (dennoch etwa 30 oder mehr Anlagen),
- nördlich von Bavendorf (4-6 Anlagen)
- westlich von Radenbeck (10-12 Anlagen),
- Erweiterung Barendorf/Wendisch Evern (3-4 Anlagen),
- südlich von Vastorf an der Kreisgrenze (3-4 Anlagen).
Damit würden in der Ostheide über 70 neue Anlagen entstehen und 8 % der Samtgemeindefläche als Vorrangstandort Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Das ist definitiv viel zu viel und wird unseren Landkreis nachhaltig verändern.
Wenn man den ganzen Landkreis Lüneburg betrachtet, sind die Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen und Ostheide gleichermaßen stark belastet, dagegen dürfen entlang der Elbe und im Biosphärenreservat aufgrund des Artenreichtums keine Anlagen gebaut werden. Daher müssen auch Vorranggebiete in Wäldern ausgewiesen werden, um das geforderte Flächenziel des Landes Niedersachsen von 3 % bis zum Jahr 2027 erreichen zu können.
Alle Kreistagspolitiker werden derzeit sehr oft auf das RROP angesprochen und auch hart angegriffen. Dass unser Landkreis und insbesondere meine Samtgemeinde so stark belastet werden soll, gefällt mir überhaupt nicht. Dennoch bleibt uns/mir nichts anderes übrig, als die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land zu erfüllen. Tun wir das nicht, dürfen ab 2027 überall im Landkreis Windkraftanlagen errichtet werden. Dies bedeutet keine Rücksicht auf Wohnbebauung oder Einzelgehöfte, nur sehr geringe Abstandsregeln, keine Mindestgröße für Windparks, kein freier Blickwinkel, Anlagen in allen Wäldern und Landschaftsschutzgebieten etc.
Von diversen Bürgergruppen werden viele gute Argumente und Fragen an uns/mich herangetragen. Beispielsweise: Wieviel Energie brauchen wir/braucht Deutschland in Zukunft wirklich? Wann und wie wird der erzeugte Strom abtransportiert, denn jetzt schon stehen viele Anlagen auch bei Wind still? Ist das gerecht, dass wir im Norden nicht nur mit Windkraftanlagen, sondern auch noch mit Stromtrassen belastet werden? Warum sollen wir im Norden so viel Strom für den Süden erzeugen?
All diese und viel mehr Fragen müssen von Experten und Politikern an höherer Stelle in Bund und Land beantwortet werden. Unsere Bedenken und Sorgen aus dem Landkreis und der Samtgemeinde tragen wir natürlich politisch in Bund und Land weiter. Ob wir gehört werden und ob es von der neuen Bundesregierung Änderungen geben wird, wird sich zeigen.
Brigitte Mertz - Kreistagsabgeordnete