Wendisch Evern: Bürgerbegehren - Halle steht zur Abstimmung
Ein Bürgerbegehren ist ein legitimes demokratisches Mittel, um Entscheidungen eines Gemeinderates zu hinterfragen oder neu zu bewerten. Einige Bürgerinnen und Bürger in Wendisch Evern möchten auf diesem Weg den Erhalt und die Sanierung der rund 60 Jahre alten Mehrzweckhalle erreichen.
Doch darf man eine Entscheidung des Gemeinderates einfach infrage stellen, ohne die möglichen Folgen ausreichend zu bedenken?
Jedes Ratsmitglied in Wendisch Evern trägt mit seiner Wahl eine große Verantwortung. Entscheidungen werden dort nach intensiver Abwägung und im Bewusstsein ihrer langfristigen Auswirkungen getroffen. Diese Verantwortung übernimmt im Falle des Bürgerbegehrens nun die Initiative selbst, mit allen Konsequenzen!
Der Gemeinderat befasst sich seit mehreren Jahren im Rahmen des Dorf- und Schulentwicklungsprozesses mit der Zukunft des Ortes. Dabei wurden alle relevanten Einrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Schule und Mehrzweckhalle gemeinsam betrachtet und in ein Gesamtkonzept eingebettet. Eine isolierte Entscheidung über die Mehrzweckhalle würde diesen abgestimmten Entwicklungsprozess stark gefährden.
Zudem bestünde bei einem positiven Ausgang des Bürgerbegehrens die reale Gefahr, dass die Gemeinde in eine finanzielle Schieflage gerät und eine Haushaltssicherung notwendig würde. In der Folge müssten freiwillige Leistungen eingeschränkt und eventuell Gebühren für Vereine und Nutzer eingeführt werden.
Während einer Sanierung mit Anbauten wäre die Halle für unbestimmte Zeit nicht nutzbar, ein erheblicher Einschnitt für Vereine und Dorfgemeinschaft!
Für diese absehbaren Folgen würde dann die Bürgerinitiative die Verantwortung tragen.
Im kommenden Jahr finden Kommunalwahlen statt. Wer sich engagieren und Verantwortung übernehmen möchte, ist herzlich eingeladen, sich zur Wahl zu stellen und im Gemeinderat mitzuwirken.
Rainer Leppel, Bürgermeister Wendisch Evern