Wendisch Evern: Bürgerbegehren zum Erhalt der Mehrzweckhalle

Direkt im Anschluss an die Ratssitzung am 7.5.2025 schlug beim Gemeindedirektor Norbert Meyer eine brandheiße Mail auf: Die Anzeige eines Bürgerbegehrens für den Erhalt der alten Mehrzweckhalle durch Ertüchtigung. In der Sitzung war soeben unser Antrag an die Samtgemeinde auf Um- und Neubau der Grundschule und der Neubau einer Einfeld-Sporthalle mit Mehrzweckfunktion mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion beschlossen worden.
Neben einer komplexen Fragestellung und drei Vertretungsberechtigen ist eine 10seitige Begründung dem Bürgerbegehren beigefügt. Länge und Sprachstil verrieten schnell den Autor des Textes. Der Inhalt bezieht sich in großen Teilen auf Vorgänge in der vorherigen Wahlperiode. Es geht um die genehmigten Planungen für einen Sanitär-Anbau an die alte Halle und einige Umbauten an der Fassade und im Inneren aus dem Jahre 2020. Diese haben wir seinerzeit gestoppt, zumal es zu Unstimmigkeiten mit dem Planer kam. Dieser verklagte die Gemeinde, verlor aber über alle Instanzen.
Nun sieht der Antragsteller offensichtlich eine Möglichkeit gekommen, seine alten und inzwischen überholten Ideen mit Hilfe eines Bürgerbegehrens doch noch umzusetzen. Unserer Meinung nach vergaloppiert er sich dabei ziemlich, ist er doch offensichtlich nicht in allen Punkten auf der Höhe und behauptet Fakten, die so nicht stimmen oder spekulativ sind.
Im Verwaltungsausschuss der Gemeinde wurde dem Begehren als zulässig zugestimmt. Nun erstellt die Gemeinde eine Kostenschätzung für die Umsetzung der begehrten Entscheidung. Diese muss auch die Folgekosten enthalten. Der Verfasser selbst stellt fest, dass für die seinerzeit mit rund 680 000 Euro angesetzten Gesamtinvestitionen seit 2020 mit einer Kostensteigerung von bis zu 50 % zu rechnen sei. Also wären für die geplanten Maßnahmen heute bis zu 1,02 Mio. Euro anzusetzen. Mit dieser „Ertüchtigung“ würde noch keine zukunftsfähige Mehrzweckhalle entstehen. Die Mängel bzw. der endgültige Ausfall des (Asbest)Daches, die Ver- und Entsorgung, der Brandschutz, Energieeffizienz und Ersatz der Heizungsanlage würden als Folgekosten zusätzlich anfallen, die die Gemeinde als Eigentümerin der Halle tragen müsste.
Das eingereichte Bürgerbegehren muss nun von 10 % der wahlberechtigten EinwohnerInnen unterzeichnet werden, d.h. 148 Unterschriften. Ist das Begehren zulässig, findet ein Bürgerentscheid statt. Dabei entscheiden alle Wahlberechtigen der Gemeinde Wendisch Evern per Stimmzettel mit JA oder NEIN über die Fragestellung. In der Gemeinde werden nach der Sommerpause eine Informationsveranstaltung und -kampagne folgen, so dass alle Wahlberechtigten Klarheit über Inhalt und Verlauf des Verfahrens bekommen.
Heidemarie Apel - Wendisch Evern