Immer wenn ich in Neetze auf dem Dorfplatz stehe, erinnere ich mich an meinen Artikel in der Ostheiderundschau im Frühjahr 2019 zur „Steinwüste in Neetze“.

Er schlug hohe Wellen und die CDU drohte damals, die Gruppe in der Samtgemeinde aufzukündigen.

Nun hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Januar 2023 entschieden, dass diese „Gärten des Grauens“ nicht erlaubt sind. Dazu gehören Schotter- und Steingärten, aber auch Beete, die mit Kies gefüllt sind und in die einzelne Pflanzen eingesetzt werden.

Zum einen speichern solche Flächen im Sommer die Hitze für lange Zeit, sodass keine nächtliche Abkühlung ermöglicht wird. Zum anderen kann Regenwasser nicht flächig versickern und Schottergärten töten die Artenvielfalt, da sie Tiere weder Unterschlupf noch Nahrung bieten – so der NABU.

Nach § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen nicht überbaute Flächen von Grundstücken Grünflächen sein, d.h. naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen. „Wesentliches Merkmal einer Grünfläche ist der grüne Charakter“, so das Gericht. Ein Rückbau von Schotter- und Steingärten kann angeordnet werden.

Bürgermeister Dennis Neumann aus Bleckede beispielsweise fordert seine Bürger*innen auf, diese vermeintlich pflegeleichten Schotter- und Steingärten in „grüne Gärten“ umzugestalten und so einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz und das Stadtklima zu leisten.

Vielleicht sollte sich die Gemeinde Neetze seiner Vorbildfunktion endlich bewusst werden.

Brigitte Mertz