„Ohne das Ehrenamt wäre unser Leben nicht so bunt und vielfältig. Ehrenamtliche Helfer*innen verdienen unsere Wertschätzung und Unterstützung. Daher begrüße ich die Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro jährlich ausdrücklich“, erklärt Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich am (heutigen) Donnerstag darauf geeinigt, entsprechende Verbesserungen des Gemeinnützigkeitsrechts und somit zur Stärkung des Ehrenamtes in die Beratungen zum Jahressteuergesetz einzubringen.

Konkret haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister unter anderem auf die nachfolgenden Entlastungen für ehrenamtlich Tätige verständigt:

Anhebung der sog. Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich. Daneben soll die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Wer zum Beispiel in Sportvereinen oder in kulturellen Einrichtungen ehrenamtlich tätig ist, soll künftig einen höheren Betrag steuerfrei als Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung erhalten dürfen.

Auch die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 Euro auf 300 Euro erhöht werden.

Darüber hinaus soll die Freigrenze für die nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegenden Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. „Dies entlastet insbesondere kleinere Vereine und die ehrenamtlich Tätigen von übermäßigen steuerrechtlichen Verpflichtungen,“ so Schröder-Ehlers.