Wendisch Evern: Bürgerbegehren kann starten
Der Verwaltungsausschuss hat den Entwurf der Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren in Wendisch Evern zugelassen. Damit kann der nächste Schritt zu einem Bürgerentscheid über die Mehrzweckhalle eintreten. Es geht darum, die Wahlberechtigten darüber entscheiden zu lassen, ob eine bereits seit 2018 geplante Teilertüchtigung der Mehrzweckhalle nun erfolgen soll und damit die Halle erhalten bleibt.
Wichtig am Verfahren ist, dass die Gemeinde eine Kostenschätzung samt Angabe der Folgekosten für die Umsetzung der begehrten Sachentscheidung zu erstellen hat. Diese hat die Gemeinde durch einen externen Architekten anfertigen lassen. Die Gesamtsummen sind in der Unterschriftenliste abgedruckt. Die Berechnung erfolgte nach dem Baukostenindex 3/2020 und 2/2025.
Danach erhöhten sich die Kosten der Ertüchtigung (alle incl. 19 % MwSt.) gemäß Baugenehmigung mit Stand 2021 in Höhe von 688.000 Euro bis heute auf gerundet 1.332.000 Euro. Die Folgekosten, hier definiert als weitere erforderliche Maßnahmen im Bestand, sind mit 907.500 Euro angegeben. Hinzu kommen die geschätzten Kosten für eine Dachsanierung in Höhe von 283.200 Euro. So sind mindestes 1.190.700 Euro als Folgekosten aufgeführt. Dabei ist eine Aufrüstung mit Fotovoltaik mit 50.000 Euro eingerechnet.
Zu den Folgekosten wird z.B. der Abbruch der Betonverglasung an der Westseite und neue Fassadenelemente mit Verglasung, Verkleidung und Dämmung in Höhe von 175.000 Euro kalkuliert. Neue Fenster und Außentüren liegen bei 41.000 Euro. Die Sanierung des Hallenbodens und der Prallwände käme auf 90.000 Euro. Eine neue Heizung ist auf 80.000 Euro geschätzt, die Erneuerung der Elektrik, Hausalarm, Brandmeldeanlage und Blitzschutz liegt ebenfalls bei 80.000 Euro. Der Brandschutz ist mit 30.000 Euro angegeben. Rückbauten und Umbauten im Sanitärbereich EG und OG sowie die Herstellung der Räume liegen bei 70.000 Euro, Maler- und Bodenarbeiten bei 80.000 Euro. Nicht zuletzt entstehen geschätzte 191.500 Euro Nebenkosten für Gerüste etc.
Insgesamt ergibt die Kostenschätzung der Gemeinde samt hier aufgeführter Folgekosten gerundet 2.523.000 Mio. Euro.
Eine lt. Gesetz mögliche eigene Kostenschätzung der Ertüchtigung nach aktuellem Stand und der Folgekosten haben die Antragsteller nicht beigefügt bzw. vorgelegt.
Klar muss dabei sein, dass diese zunächst geschätzten Kosten der Ertüchtigung, weiteren Sanierung samt Unterhalt von der Gemeinde zu tragen sind. Fördermittel sind unklar, aber nicht ausgeschlossen. Eine neue Sporthalle mit Mehrzweckfunktion würde in Trägerschaft der Samtgemeinde entstehen und auch von ihr betrieben werden.
Je nach Art und Dauer der Maßnahmen hätte Wendisch Evern dann zwar eine sanierte Halle, aber es bleibt eine Halle, die mehr als 60 Jahre alt ist, und ob sie jemals eine normgerechte Schulsporthalle werden kann, steht in den Sternen. Nicht zuletzt sind seit der Ertüchtigungsplanung nahezu 8 Jahre vergangen; wir haben einen Dorfentwicklungsprozess mit vielen neuen Ideen und Möglichkeiten durchlaufen und einige Probleme von damals wurden inzwischen anderweitig gelöst. Die heutige Sicht auf Dorf, Schule und Mehrzweckhalle ist eine andere und verträgt sich in vielen Punkten nicht mehr mit den damaligen Planungen.
Wir von der SPD sind für neue, fortschrittliche Wege, die unser Bildungsensemble voranbringen und wollen dem Schul- und Vereinssport sowie dörflichen Aktivitäten optimale Bedingungen bieten.
Heidemarie Apel