Wer sein Grundstück mit einer Hecke umpflanzen oder aufteilen will, kann sich bei der Samtgemeinde das Vorhaben fördern lassen.

Bedingung ist, dass nur einheimische Gehölze verwendet werden. Eine gültige Liste der geeigneten Arten hält die Samtgemeindeverwaltung vor.

Durch eine Hecke aus einheimischen Gehölzen bekommt man einerseits Sichtschutz, Windschutz und eine Begrenzung des Grundstückes und andererseits, je nach Artenzusammensetzung, Blüten im Frühjahr, Früchte im Herbst und zwischendurch vielleicht Gesellschaft von Singvögeln, Igeln oder Eichhörnchen. Blühende Arten bieten auch den Insekten Nahrung. In Zeiten von Artensterben, Luftbelastung und Klimawandel ist die Anlage einer Hecke eine kleine Gegenleistung.

Susann Haas, Umweltbeauftragte der Samtgemeinde Ostheide