Am Sonntag, dem 13.9.2026, finden die Kommunalwahlen in Niedersachsen zwischen 8.00 und 18.00 Uhr statt. Jeder Einwohner kann bei der Kommunalwahl mit seiner Stimme Einfluss auf die Geschehnisse in seiner Gemeinde nehmen.

Bei uns werden am 13. September 2026 gewählt:
  • der Gemeinderat deiner Wohngemeinde
  • der Samtgemeinderat Ostheide
  • der Samtgemeindebürgermeister der Ostheide
  • die Kreistagsabgeordneten des Lüneburger Kreistages und 
  • der Landrat/die Landrätin des Landkreises Lüneburg
Wahlbenachrichtigung

Dafür erhalten alle Wahlberechtigten ab Anfang August ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Diese Karte ist erforderlich und ein gültiger Personalausweis muss zur Wahl mitgebracht werden.

Auf der Wahlbenachrichtigung stehen:

  • Datum und Uhrzeit der Wahl
  • Adresse deines Wahlraums 
  • Informationen zum Wahllokal (zum Beispiel zur Barrierefreiheit)
  • Informationen zum Beantragen der Briefwahl
Wo kann gewählt werden

Jeder Wahlberechtigte kann sich aussuchen, wo er/sie wählen möchte:

  • am Wahltag im Wahllokal (siehe Wahlbenachrichtigung)
  • im Wahllokal im Rathaus der Samtgemeinde Ostheide. Mit der Wahlbenachrichtigung und einem gültigen Ausweis ist ab Mitte August ein Wahllokal im Rathaus zu den Öffnungszeiten eingerichtet, wo – wie am Wahltag – in einer Wahlkabine gewählt werden kann.
  • per Briefwahl, die mit der Wahlbenachrichtigung beantragt werden kann. Die Wahlunterlagen werden dann per Post zugesendet. Sie können bei der Samtgemeinde abgegeben oder per Post zurückgesendet werden.
Stimmzettel

Für jede kommunale Vertretung, die zur Wahl steht, wird ein Stimmzettel ausgegeben. Diesmal sind es fünf Stimmzettel.

Wie viele Stimmen man hat, steht immer oben auf dem Stimmzettel.

Zum Beispiel können bei 3 Stimmen bis zu 3 Kreuze gemacht werden. Die Kreuze können beliebig gesetzt werden, jedoch nur so viele, wie oben auf dem Stimmzettel stehen. 

Die Kreuze können frei unter den unterschiedlichen Kandidierenden verteilt werden. Alle Kandidierenden sind in Listen der Parteien/Wählergruppen, den Wahlvorschlägen, aufgeführt. Wähler können nun alle drei Stimmen/Kreuze einer Liste oder auch einem einzelnen Kandidierenden geben (Kumulieren).

Die drei Stimmen können aber auch auf verschiedene Listen und einzelne Kandidierende verteilt werden (Panaschieren).

Durch diese beiden Arten der Stimmverteilung erhalten die Wähler mehr Entscheidungsfreiheit.

Stimmen = Kreuze

Es dürfen nur Kreuze gemacht werden, jedes andere Zeichen oder zusätzliche „Malerei“ oder Kommentare machen den Stimmzettel ungültig.

Bei der Wahl des Gemeinderates, Samtgemeinderates und Kreistages können drei Stimmen also 3 Kreuze auf dem Stimmzettel abgegeben werden. Die Kandidierenden sind auf dem Stimmzettel mit ihren vollständigen Namen einzeln und in Listen der Parteien/Wählergruppen aufgeführt. Die Kreuze können beliebig gesetzt werden.

Bei der Wahl des Samtgemeindebürgermeisters und des Landrates kann jeweils nur eine Stimme/ein Kreuz vergeben werden.

Die Wahl ist geheim. 

Das bedeutet, dass in einer Wahlkabine gewählt wird. Man darf normalerweise nicht begleitet werden, es dürfen keine Fotos/Selfies in der Wahlkabine gemacht werden, es darf kein Name auf den Stimmzettel geschrieben werden.

Noch eine Bitte: 

Informieren Sie sich vorab über die Kandidierenden und die jeweiligen Wahlprogramme und Vorhaben, damit Ihre Stimme auch derjenige erhält, dem Sie vertrauen und der Ihre Interessen vertritt. 

Und gehen Sie zur Wahl und nehmen Sie von Ihrem Recht auf Mitbestimmung Gebrauch.

Ihre

Brigitte Mertz – SPD-Vorsitzende Ostheide

Mehr Infos zum Wählen:

https://www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/einfach-erklaert/

Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung