Oder: Wer ist für welche Straße zuständig?

Die Straßenbaulast der Straßen in unserem Samtgemeindegebiet ist auf verschiedene Behörden verteilt. Diese sind dann auch für die Unterhaltung oder eine Sanierung der Straße zuständig.

Bundes- und Landesstraßen

In der Samtgemeinde Ostheide gibt es z.B. die Bundesstraße 216. Diese führt durch das Samtgemeindegebiet von kurz vor dem Kreisel in Barendorf bis hinter Bavendorf. Auch die Bundestraße 4/209 läuft von der Auffahrt „Kaltenmoor“ bis kurz vor der Auffahrt Deutsch Evern, auf dem Gebiet der Samtgemeinde Ostheide. Die Straßenbaulast für diese beiden Straßen, wie auch der Landesstraße 221 von kurz vor Neu Sülbeck/Neu Wendhausen bis kurz hinter Neu Süttorf liegt bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsstelle Lüneburg.

Kreisstraßen

Außerdem verlaufen auf dem Gebiet der Samtgemeinde Ostheide viele Kreisstraßen, die in der Straßenbaulast des Landkreises Lüneburg liegen:

Kreisstraße 37 vom Ortsausgang Lüneburg bis kurz vor Deutsch Evern

Kreisstraße 40 von Wendisch Evern bis Barendorf

Kreisstraße 28 von Volkstorf über Barendorf bis zum Nutzfelder Kreisel

Kreisstraße 39 von Sülbeck bis Boltersen

Kreisstraße 16 von Neetze bis hinter Vastorf (Kreisgrenze Uelzen)

Kreisstraße 14 von Neetze bis hinter Bavendorf (Kreisgrenze Uelzen)

Kreisstraße 5 von Neetze bis Karze

Kreisstraße 26 von Thomasburg bis Ellringen.

Samtgemeindestraßen

Dann hat der Samtgemeinderat in seiner Sitzung am 22.06.1976 die nachstehend aufgeführten Straßen als Gemeindeverbindungsstraßen eingestuft, d.h. für diese Straßen liegt die Straßenbaulast bei der Samtgemeinde Ostheide:

  1. Jürgenstorfer Weg (von Neetze nach Jürgenstorf)
  2. Straße von Wendhausen zur Kreisstraße 28 (Nutzfelder Kreisel)
  3. Straße von Rohstorf zur Bundesstraße 216 (Mausethal)
  4. Straße von Holzen nach Wennekath
  5. Straße von Horndorf nach Rohstorf
  6. Straße von Wennekath nach Süttorf
  7. Straße von der Bundesstraße 216 nach Radenbeck
  8. Straße von Gifkendorf zur Kreisstraße 16 (Wulfstorf)
  9. Straße von Gifkendorf zur Kreisgrenze (Solchstorf, Landkreis Uelzen)
  10. Brücke über die Neetze in der Straße Wennekath – Süttorf

Die Straße von Neetze nach Rosenthal wurde per Ratsbeschluss vom 08.10.2003 aus dem Verzeichnis der Gemeindeverbindungswege genommen und der Gemeinde Neetze als Wirtschaftsweg übergeben.

Gemeindestraßen

Jetzt fehlen noch die Gemeindestraßen, die sich in der Straßenbaulast der Mitgliedsgemeinden befinden. Alle Straßen und Wege, die zuvor nicht genannt wurden, wie z.B. Straße in Wohngebieten oder Wirtschaftswege in den jeweiligen Gemarkungen, liegen in der Unterhaltungspflicht der Gemeinden.

Natürlich gibt es auch ein paar Ausnahmen, wie z.B. Privatwege oder Wege, die in der Zuständigkeit der Landesforsten liegen.

Straßenreinigungspflicht

Auch die Reinigungspflicht an den jeweiligen Straßen ist gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Samtgemeinde Ostheide geregelt. Grundsätzlich heißt es dort in § 1, Abs. 1:

„Die Samtgemeinde Ostheide ist gemäß § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zuständig.“

Aber gleich der Absatz 2 schränkt diese Regelung wieder ein und macht die Anlieger für die Reinigung verantwortlich:

„Die Samtgemeinde Ostheide überträgt gemäß § 52 Abs. 4 NStrG die ihr obliegende Straßenreinigungspflicht über Fahrbahnen, Gehwege, Gossen und Regeneinläufe sowie Radwege, Parkspuren und –plätze, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen, Böschungen, Gräben und Versickerungsmulden (…) auf die Anlieger… .“

Aber auch hier, keine Regel ohne Ausnahme. So legt der § 4 der Straßenreinigungssatzung fest:

„Gemäß § 52 Abs. 4 Satz 2 NStrG werden die aufgeführten Straßen von der allgemeinen Fahrbahnreinigung ausgenommen, da aufgrund der Verkehrsverhältnisse eine Reinigung unzumutbar ist.

Barendorf: Bundesstraße 216, Kreisstraße 28

Neetze: Landesstraße 221, Kreisstraßen 5, 14 und 16

Reinstorf: Landesstraße 221 (Sülbeck), Kreisstraße 16 (Reinstorf, Holzen)

Thomasburg: Bundesstraße 216 (Bavendorf), Kreisstraßen 14 und 26

Vastorf: Kreisstraßen 16 und 28

Wendisch Evern: Kreisstraßen 37 und 40.“

Besonders ist hier darauf hinzuweisen, dass es hier lediglich um die Fahrbahnreinigung geht. In unregelmäßigen Abständen führt ein beauftragtes Unternehmen die Fahrbahnreinigung inkl. der Gossenreinigung an den auf dem Samtgemeindegebiet verlaufenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durch. Dies entbindet die Anlieger dieser Straßen daher nicht, der anderen genannten Baulichkeiten vor Ihren Grundstücken zu reinigen.

Zugegeben: Es klingt alles ziemlich kompliziert. Sollten Sie daher Fragen zur Straßenbaulast oder Straßenreinigungspflicht haben, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an Ihre Samtgemeindeverwaltung.

Norbert Meyer, Samtgemeindebürgermeister