Bund und Land schreiben den Landkreisen die Ausweisung von Vorrangstandorten für Windkraftanlagen (WKA) vor, um die Energiewende und den Klimaschutz voranzutreiben. Der Landkreis Lüneburg muss bis 2032 vier Prozent seiner Fläche als Windenergiegebiete ausweisen, bis Ende 2027 mindestens 3,09 %.

Kommt der Landkreis dieser Vorgabe nicht nach, so sind WKA im ganzen Landkreis privilegiert zulässig. Dies würde bedeuten, dass WKA überall nach Baugesetzbuch gebaut werden können, mit deutlich geringeren Abständen zu Ortslagen und ohne Berücksichtigung von Entwicklungsmöglichkeiten und Planungen der Gemeinden. Eine „Verspargelung“ würde drohen.

Der Fraktionen im Lüneburger Kreistag sind nun übereingekommen, vorerst 3,22 % der Landkreisfläche bis 2027 auszuweisen und die möglichen Flächen in die öffentliche Auslegung zu geben. In unserem waldreichen Landkreis ist selbst die Ausweisung von 3,22 % nicht ohne erhebliche Nutzung des Waldes möglich, wenn Schutzabstände zu Ortslagen (1000 bzw. 700 m in der Hauptwindrichtung, sonst 900 bzw. 600 m), Freihaltewinkel, Mindestgrößen und eine Reduzierung der besonders großen Vorrangstandorte in Breetze und Südergellersen eingehalten werden. 

Nach der Verabschiedung Regionalen Raumordnungsprogramms RROP für den Landkreis Lüneburg - voraussichtlich im Jahre 2025 - haben die Gemeinden die Möglichkeit, zusätzliche Flächen für WKA über die kommunale Bauleitplanung auszuweisen. Auch Repowering von Altanlagen ist weiterhin möglich. Diese zusätzlichen Flächen werden in das Flächenziel bis 2032 einfließen und man muss dann schauen, ob und welche Flächen dann noch zusätzlich ausgewiesen werden müssen.

Sie können sich sicherlich vorstellen, dass wir Kreistagsabgeordnete vielfältige Argumente für und gegen die Aufstellung von Windkraftanlagen erhalten. Es gilt daher eine sorgsame Abwägung aller (!) Argumente zu treffen. Aus dieser Gewichtung heraus, haben wir die erste Vorlage der Landkreisverwaltung mit viel Wald zurückgewiesen und konstruktiv mit der Verwaltung einen weniger „waldlastigen“ 2. Entwurf entwickelt. Es hat sich leider herausgestellt, dass ohne Nutzung von Wald die Vorgaben des Niedersächsischen Landtages leider nicht erfüllt werden können. 

Dieser Entwurf wird nun nach den Sommerferien in die öffentliche Auslegung gehen. Bitte scheuen Sie sich nicht, Ihre Bedenken und Anregungen dann schriftlich einzureichen, damit diese in die Abwägung einfließen können.

Brigitte Mertz, Kreistagsabgeordnete