Der Verein Lüneburger SK Hansa ist mit dem Wunsch an die Gemeinde herangetreten, auf dem Gebiet der Gemeinde Wendisch Evern zwischen der Ostumgehung (Bundesstraße 4) und Gut Willerding an der Kreisstraße 37 ein Fußballstadion bzw. einen Sportpark zu errichten.

Zunächst müsste der Landkreis Lüneburg ein Raumordnungsverfahren durchführen und im Falle eines positiven Ergebnisses müsste die Samtgemeinde Ostheide den Flächennutzungsplan entsprechend ändern. Dies ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Die Gemeinde Wendisch Evern könnte nach diesen Vorarbeiten frei entscheiden, ob sie einen Bebauungsplan erlässt oder nicht. Der Lüneburger SK Hansa, Landkreis Lüneburg und Samtgemeinde Ostheide möchten daher wissen, ob die Gemeinde Wendisch Evern das Vorhaben eines Fußballstadions/ Sportparks auf ihrem Gebiet mit einem Bebauungsplan vorantreiben würde.

Deshalb stellt der Rat der Gemeinde Wendisch Evern folgende Frage:


Soll der Rat der Gemeinde Wendisch Evern beschließen, im Rahmen seiner Planungshoheit die Voraussetzungen für den Bau eines Fußballstadions/Sportparks auf seinem Gebiet zu schaffen?