Die Landesregierung fordert in ihrem aktuellen Landesraumordnungsprogramm die landesweite Installation von Photovoltaik mit einer Leistung von 65 Gigawatt (GW) bis 2040.

Dies entspricht einer Leistung von 65 fossil betriebenen Großkraftwerken. Das klingt viel und würde für die Samtgemeinde bedeuten, dass sie mit 15 GW Solarstrom beteiligt ist. Dafür wären 41 ha Fläche zu bedecken.

Da diese Flächen aber raumverträglich sein sollen, wird ein Kriterienkatalog abgearbeitet, auf dessen Basis die Gesamtflächen betrachtet werden: Dieser enthält Ausschlusskriterien wie Vorranggebiete für Natur und Umwelt, Rohstoffgewinnung, Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft, Wald- und Siedlungsflächen. Des Weiteren gibt es Abwägungskriterien, zu denen viele Vorbehaltsgebiete und ertragreiche Böden sowie Abstände zu Siedlungen und Wald gehören. Flächen mit diesen Eigenschaften sind nur begrenzt geeignet, sie müssen genauer betrachtet werden. Zuletzt gibt es Prüfkriterien der Einzelfallbetrachtung, über die in bestimmten Fällen insbesondere die Gemeinden in ihren Bebauungs-Plänen entscheiden: Landschaftsbild, Einspeisemöglichkeiten, Verkehrliche Erschließung der Flächen, Landwirtschaftliche Beregnung, Denkmalschutz, Anlagengröße und -gestaltung.

Nach Anwendung der Ausschluss- und Abwägungskriterien entstehen Karten, auf denen geeignete, bedingt geeignete und ausgeschlossene Flächen eingetragen sind. Darauf hinterlegt werden z.B. die Waldflächen und die Ertragsgüte der Böden. Ausgeschlossen werden dann Böden ab der mittleren Güte und Wald.

Das Planungsbüro hat der Samtgemeinde nun das Ergebnis ihrer Untersuchungen vorgestellt. Insgesamt hat das Büro 399 ha geeignete und 427 ha weniger geeignete Flächen ermittelt. Die drei Gemeinden Thomasburg, Wendisch Evern und Barendorf weisen die größten Anteile auf, für Neetze fand sich keine geeignete Fläche, dafür aber sehr große Anteile weniger geeignete Flächen. Verglichen mit den vom Land geforderten 41 ha, sollte man meinen, dass das zu schaffen ist. Im Gegenteil: Hier zeigt sich, wie weit die Ostheide mit ihrem Beitrag zur Energiewende gehen will. Klar ist: Der Anteil der Erneuerbaren Energien muss noch gewaltig steigen, wenn die Gesellschaft treibhausgasneutral werden will. Und die Gewinnung von Wasserstoff oder treibhausneutrale Kraftstoffe muss zusätzlich gerechnet werden.

Im nächsten Schritt muss daraus der unverbindliche Flächennutzungsplan auf Samtgemeindeebene entwickelt werden. Die schwierigste Aufgabe haben die Gemeinden, die die Bebauungspläne aufstellen. Sie werden sich intensiv mit den Flächeneigentümern, Pächtern und Investoren auseinandersetzen müssen, ggf. treten auch Energiegenossenschaften auf. Sie können zwar nicht zur Aufstellung eines Planes gezwungen werden, es ist aber ratsam, sorgfältig Abwägungsprozesse zu durchlaufen, z.T. werden ggf. eigene Kriterien entwickelt werden.

Den Gemeinden wurde das Ergebniskonzept übermittelt, sie tun gut daran, sich im Laufe des neuen Jahres damit zu befassen und sehr gezielt aktiv zu werden. Sie profitieren inzwischen auch von Anlagen auf ihren Flächen, da die Anlagenbauer sie beteiligen müssen. Die Investoren stehen in den Startlöchern, da angesichts der gestiegenen Strompreise große Margen winken. Und beinahe jeder Anbieter von Geldanlagen möchte auf diesen Trend aufspringen und davon profitieren. Demgegenüber stehen die Energiegenossenschaften, deren Mitglieder vor Ort zur Neugestaltung des Energiemarkts beitragen können. Aspekte wie Investitionen in die eigene Region, Versorgungssicherheit, Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Einnahmen und natürlich die Verbesserung des Klimas sind für manchen fast noch motivierender.

Heidemarie Apel