Auf Antrag der Gruppe SPD/CDU wurde nun eine Förderrichtlinie für die Bezuschussung von privaten Ladestationen/Wallboxen in der Samtgemeinde Ostheide verabschiedet.

Unser Ziel ist es, gerade in einem ländlich geprägten Raum wie der Ostheide potentiellen Käufern von E-Autos einen Anreiz für den Kauf zu bieten. Wir wollen diese durch die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung der eigenen Ladestation am Haus unterstützen.

Stellen Sie bitte Ihren formlosen Antrag an die Samtgemeinde Ostheide, Schulstraße 2, 21397 Barendorf.

Brigitte Mertz - Fraktionsvorsitzende im Rat der Samtgemeinde Ostheide


Förderrichtlinie:

Die Samtgemeinde Ostheide ist Mitglied im Klimabündnis und hat sich damit verpflichtet, Ziele dieses Bündnisses zu unterstützen. Der Rat der Samtgemeinde Ostheide hat beschlossen ab dem Jahr 2020 die Installation von privaten Ladestationen/Wallboxen zu bezuschussen.

Gefördert wird der Erwerb, inklusive Installation und dazugehöriger Inbetriebnahme von neuen Ladesäulen/Wallboxen auf dem Grundstück der Antragstellerin oder des Antragsstellers. Die Ladestation/Wallbox wird mit 30% der Installationskosten, höchsten jedoch mit 300,00 € gefördert.

Es werden nur Anlagen gefördert, die im Bereich der Samtgemeinde Ostheide errichtet werden und die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Es werden nur fabrikneue Anlagen gefördert. Die Samtgemeinde Ostheide behält sich vor, Anlagen oder Teile von solchen nicht zu fördern, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder der geplanten Konstruktion bzw. Dimensionierung nur eine schlechte Ausnutzung der regenerativen Energien zu erwarten ist. Ferner kann eine Förderung abgelehnt werden, wenn das Verhältnis von den Kosten zu dem Nutzen der Anlage außergewöhnlich abweicht.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung beschränkt sich auf Vorhaben, die zum Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrages (formlos) noch nicht begonnen wurden. Als Zeitpunkt des Beginns gilt das Datum der Auftragserteilung. Dem Antrag auf Förderung sind entsprechende Nachweise über die technischen Ausführungen der Anlage sowie ein Kostenvoranschlag (Angebot) beizufügen.

Die Bewilligung des Zuschusses ersetzt nicht nach anderen Vorschriften möglicherweise erforderliche behördliche Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen, Betriebsgenehmigungen). Soweit zur Durchführung des Vorhabens öffentliche Genehmigungen vorgeschrieben sind, müssen diese bei Antragstellung vorgelegt werden.

Fertigstellung und Funktionstüchtigkeit der Anlage ist durch den Antragsteller bzw. Eigentümer und der beauftragten Fachfirma in einem Abnahmeprotokoll zu bestätigen und für die Auszahlung der Zuschüsse mit der Schlussrechnung bei der Samtgemeinde Ostheide einzureichen.

Der Zuschuss wird ausgezahlt, sobald die Anlage betriebsbereit durch eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Samtgemeinde Ostheide abgenommen wurde.

Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Ostheide behält sich vor, die Anlage zu besichtigen.