Einvernehmlich, bei zwei Stimmenthaltungen von der CDU-Fraktion, stimmte der Gemeinderat dem von der Kämmerin Kristin Müller vorgelegten Haushaltsentwurf der Gemeinde Barendorf für das Haushaltsjahr 2021 zu.

Zuvor hatten sich die Ratsmitglieder in interfraktionellen Sitzungen mit der Kämmerin über die Ansätze sowohl auf der Einnahmen- als auch Ausgabenseite befasst.

Die Personalkosten, größter Ausgabenbereich im Haushalt, belasten diesen mit ca. 430.000 Euro, das sind fast 80%. Hierzu tragen insbesondere die enormen Kosten für die Kinderbetreuung im gemeindlichen „Kindergarten Heidweg“, die Zuschüsse für den kirchlichen Kindergarten „St. Vitus“ in der Schulstraße und die geplante Kooperation mit dem Albert-Schweizer-Familienwerk in Bleckede für die Verbesserung der Jugendarbeit in Barendorf bei.

Um den Haushalt halbwegs ausgleichen zu können, wurde beispielsweise beschlossen, die Sanierungsmaßnahme der Straße „Drosselweg“ zu verschieben und auf die Anschaffung eines neuen Geschwindigkeitsmessgerätes zu verzichten, da das alte Gerät mit neuen Batterien noch voll funktionstüchtig ist. Darüber hinaus wurden die seit 2012 beschlossenen Steuersätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer von 350 auf 375 v.H, sowie für die Grundsteuer B von 400 auf 425% moderat erhöht. Diese Erhöhung bedeutet für einen Grundstückseigentümer mit einem Einfamilienhaus und einer Grundstücksgröße von 1500 m² eine Erhöhung der Grundsteuer um 17 Euro/Jahr!

Trotz der Steuererhöhungen kann der Haushalt 2021 nicht ausgeglichen werden. Er schließt im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag bei den ordentlichen Erträgen mit 2.551.100,00 € und bei den ordentlichen Aufwänden mit 2.761.800,00 ab. Es verbleibt somit ein Fehlbetrag in Höhe von 210.700,00 €, der durch eine Entnahme aus den Rücklagen, die Ende des Jahres 2018 noch 630.900 € betrugen, ausgeglichen werden kann.

Bernd Hein, Barendorf