Transparenz gegenüber unseren Bürger*innen???

Bereits 2020 habe ich das Thema: „Transparenz als Element einer vielfältigen Demokratie“ angesprochen.

Hierbei habe ich in Frage gestellt, ob lediglich eine Ratssitzung oder aber eine Ausschusssitzung im Jahr ausreicht, die notwendige Transparenz gegenüber unseren Bürger*innen herzustellen. Ja, man kann Protokolle lesen, sich im Schaukasten informieren oder zur Bürgermeistersprechstunde gehen. Mir ist auch die herausfordernde Situation der anhaltenden Pandemie bewusst, aber auch hier könnte man gemeinsam Lösungen finden.

Sitzungen draußen durchführen, Sitzungen in der Sporthalle mit großem Abstand abhalten oder auch einmal über Onlinemethoden nachdenken. Hinzu kommt, dass die Gemeinderatsmitglieder ehrenamtlich aktiv sind und sich im Rahmen der Gemeinderatssitzungen nicht vertreten lassen können. Bedeutet im Umkehrschluss, wenn ich beruflich oder familiär an genau dem Termin verhindert bin und es nur eine Sitzung gibt, sieht es eher schlecht aus, meine politische Aufgabe verantwortungsbewusst zu erfüllen und Bürgerinteressen entsprechend einzubringen.

In den letzten drei Jahren habe ich mehrfach das Thema „regelmäßige Ratssitzungen in Neetze“ bei den Ratsfrauen, Ratsherren und unserem Bürgermeister angesprochen. Wir haben aktuell viele Veränderungen in der Gemeinde Neetze und die Ratssitzung dient auch als direktes, transparentes Organ für die Bürger*innen, um sich über genau diese Veränderungen und Entwicklungen zu informieren. Außerdem möchte ich als gewähltes Ratsmitglied auch meiner Verantwortung und meiner Aufgabe nachkommen. Nur, wenn es dafür kein Format, wie die Ratssitzung, gibt, wird es schwer.

Schauen wir doch einmal gemeinsam ins Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz zum Thema Einberufung von Ratssitzungen:

§ 59 Einberufung der Vertretung (1)

  1. Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte lädt die Abgeordneten unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
  2. Die erste Sitzung findet innerhalb eines Monats nach Beginn der Wahlperiode statt; zu ihr kann bereits vor Beginn der Wahlperiode geladen werden. Die Ladungsfrist für die erste Sitzung beträgt eine Woche. Danach wird die Vertretung einberufen, sooft es die Geschäftslage erfordert.
  3. Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte hat die Vertretung unverzüglich einzuberufen, wenn 1. ein Drittel der Mitglieder der Vertretung oder der Hauptausschuss dies unter Angabe des Beratungsgegenstands verlangt oder 2. die letzte Sitzung der Vertretung länger als drei Monate zurückliegt und eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter die Einberufung unter Angabe des Beratungsgegenstands verlangt.

Die letzte Ratssitzung war am 22. Februar 2022 in der Bücherei Neetze. Wir haben heute den 22. Juni und somit sind wieder mehr als vier Monate ins Land gegangen und ich wünsche mir dazu einen aktuellen Bericht des Bürgermeisters und möchte eventuell gestellte Anträge für den Rat auf die Tagesordnung (Beratungsgegenstand) aufgenommen haben, um sie in diesem Rahmen gemeinsam bearbeiten zu können.

Ich befürchte allerdings, dass es vor den Sommerferien keine neue Ratssitzung mehr geben wird und wir frühestens Ende August von der Verwaltung eingeladen werden. Dann ist bereits ein halbes Jahr vergangen und eine einzige Sitzung binnen sechs Monaten entspricht tatsächlich nicht meinem Verständnis von greifbarer Politik vor Ort.

Maik Peyko, Ratsmitglied der Gemeinde Neetze