Derzeit werden Beschlüsse im Eiltempo gefasst und Zusagen für finanzielle Leistungen verabschiedet. Auch die Samtgemeinde Ostheide hat für hier ansässige Solo- und Kleinselbständige ein Hilfprogramm aufgelegt.

Es ist zu lesen, dass die wahren Verlierer der Pandemie jedoch die Kulturbranche, die Gastronomie und die Soloselbständigen seien.

Für die Gastronomie wurden Teilprogramme aufgelegt, aber leider fangen diese die Kosten nicht komplett auf.

Die Soloselbständigen wurden derzeit angeblich vergessen, ist das aber wirklich so?

Für jede Sozialleistung gibt es so genannte bevorrechtigte Leistungsträger, die diese erbringen.

Die Grundsicherung für Erwerbsfähige erbringt im Landkreis Lüneburg das Jobcenter Lüneburg. Im Volksmund wird diese Leistungen auch Hartz 4 genannt. Grundsätzlich wird diese Leistung für Bedürftige gewährt, die kein Einkommen erzielen und die über keine Ersparnisse verfügen, die über der Freibetragsgrenze liegen. Die Bundesregierung hat die Vermögensprüfung jedoch bis zum 31.12.2020 ausgesetzt, sodass auch Soloselbständige derzeit die Grundsicherung beantragen können. Diese Leistung wird immer für sechs Monate gewährt. Wer also in diesem Jahr eine Bewilligung erhält, kann damit ein halbes Jahr überbrücken.

Eine Beispielrechnung (Bedarfsgemeinschaft Familie mit 2 Kindern):

Erwachsene je 389,-€, Kind 14 Jahre alt 328,-€ und Kind 11 Jahre alt 308,-€ = 1414,-€.

Zusätzlich werden die Renten- und die Krankenversicherung übernommen. Für die Wohnung werden die Kosten der Unterkunft und der Heizung übernommen.

Kleine und mittelständische Unternehmen, die aufgrund der Pandemie ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einstellen mussten, konnten Zuschüsse für die Monate September bis Dezember erhalten. Hierfür wurden 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Die Samtgemeinde Ostheide hat in ihrer Ratssitzung im Dezember eine neue Richtlinie beschlossen, nach der Solo- und Kleinselbstständige eine einmalige Unterstützung von der Samtgemeinde erhalten, falls sie weder aus Bundesmitteln, noch aus Landesmitteln oder aus Mitteln des Landkreises eine Unterstützung erhalten, aber dennoch bedürftig sind. Falls Sie betroffen sind, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Samtgemeinde Ostheide.

Axel Muth, Radenbeck