Die neue Grundsicherung soll den Haushalt des Bundes entlasten, indem mehr arbeitsfähige Beziehende der Grundsicherung eine Arbeitsstelle erhalten.

Als arbeitsfähig gilt laut Sozialgesetzbuch (SGB II), „wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“. 

Betrachten wir zunächst die bisherigen Zahlen der Bürgergeldempfangenden:

Da die Anzahl der Bürgergeldempfangenden in den letzten 20 Jahren gesunken und nicht gestiegen ist, wird sich an den Zahlen von 2024 nichts Grundlegendes geändert haben.

2024 haben insgesamt 5,5 Mio. Menschen Bürgergeld empfangen. Darunter sind 1,5 Mio. Menschen, die nicht erwerbsfähig sind: Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die mit Bürgergeldempfangenden in einer Bedarfsgemeinschaft leben. 

Es bleiben knapp 4 Mio. Menschen, die theoretisch arbeitsfähig sind. Hierunter fallen auch die 2,2 Mio. Menschen, die gar nicht arbeitslos sind. Sie befinden sich meist in Qualifizierungsmaßnahmen, Aus- und Weiterbildungen, sind erwerbstätig (aber das Einkommen reicht nicht aus) oder können wegen der Erziehung von Kindern oder der Pflege Angehöriger keine Arbeitsstelle annehmen. 

Es bleiben 1,8 Mio. arbeitsfähige Bürgergeldempfangende übrig, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen müssen. Von diesen 1,8 Mio. Menschen haben 1,1 Mio. Menschen keinen Schulabschluss. Hierunter fallen auch Menschen, die körperlich, seelisch oder geistig eingeschränkt sind, also zwar als arbeitsfähig gelten, also mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können, aber nicht voll leistungsfähig sind. Wer nicht voll leistungsfähig ist oder keinen Schulabschluss hat, bekommt nur in Ausnahmefällen einen Arbeitsplatz angeboten. In einer Umfrage haben mehr als die Hälfte der befragten Bürgergeldempfangenden angegeben, keine Arbeitsstelle vom Jobcenter angeboten bekommen zu haben!

Am Ende bleiben weniger als 1 % Bürgergeldempfangende übrig, die tatsächlich eine angebotene Arbeitsstelle abgelehnt haben. 

Fazit: 

Den Bundeshaushalt spürbar zu entlasten, wird durch die Ausübung von Druck auf die Empfangenden von Grundsicherung nicht erreicht werden können. Erreicht wurde aber durch die öffentliche Diskussion, dass Bürgergeldempfangende als Faulenzer und Betrüger dargestellt wurden, was (siehe oben) nicht stimmt! Um mehr Grundsicherungsempfangende in Arbeit zu bringen, braucht es mehr geeignete Arbeitsstellen auch für Menschen, die nicht voll leistungsfähig sind!

Martina Habel