…werde ich oft gefragt. Ich kann dazu völlig unpolitisch ausführen, dass ein Neubau von einer Ratsmehrheit aus Ratsmitglieder der CDU, Grünen und dem Unabhängigen Bündnis gewollt ist.

Daher werden wir als Verwaltung die von der Mehrheit beschlossene Bauleitplanung für die Fläche am Sportplatz, Ortsausgang Richtung Bleckede vorantreiben.

Gerade hat die gesetzlich vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden stattgefunden. Hier konnte sich in der Zeit vom 08.05. – 09.06.2023 zu der vorgesehenen Planung geäußert werden. Die eingegangenen Stellungnahmen müssen dann in den politischen Gremien abgewogen werden. Dies geschah im Bau- und Wegeausschuss der Samtgemeinde Ostheide am 28.09.2023.

Und bevor wieder einige meinen, in ihren politischen Mitteilungen mir, oder der Verwaltung, vorzuwerfen, wir würden das Planverfahren verzögern, möchte ich auf einige Dinge aus der Stellungnahme des Landkreises Lüneburg und seinen Fachbehörden hinweisen. Denn diese werden nicht unerheblich zeit- und kostenintensiv sein.

So weist der Landkreis darauf hin, dass das „Plangebiet gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm 2003 in der Fassung der 1. Änderung 2020 (RROP) in einem Vorbehaltsgebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft liegt.“ Die Planerin hat nun die Aufgabe in der Begründung darzulegen inwiefern Wegeverbindungen bestehen, „die für die Erholung genutzt werden und durch die Planung entfallen.“

Weiter wird darauf hingewiesen, „dass derzeit nicht auszuschließen ist, dass zukünftigen Erdarbeiten im betroffenen Gebiet Prospektionen voranzustellen sind, die das Areal auf mögliche archäologische Bodenfunde hin prüfen.“ Das bedeutet, dass in dem Planungsgebiet archäologische Untersuchungen durchzuführen sind.

Weiter weist der Landkreis in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Vorhaben „erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zur Folge haben.“ Aufgrund „erheblicher Höhenunterschiede … werden umfangreiche Nivellierungen des Reliefs … erforderlich werden.“

Außerdem werden weitere Gutachten zum Verkehr, zu archäologischen Funden, Entwässerung und Baugrunduntersuchung notwendig.

Die Stellungnahme zeigt also deutlich, dass noch viele Dinge erfüllt werden müssen, bis die Planungen abgeschlossen und Baumaßnahmen erfolgen könnten.

Nun ist zunächst die Gemeinde Neetze am Zug, die die Aufstellung des Bebauungsplanes beschließen muss. Hier müssen die geforderten Abwägungen aus der begonnenen Flächennutzungsplanänderung der Samtgemeinde abgearbeitet werden.

Nur einmal zum Vergleich:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Neetze hatte am 12.02.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 „Neumühler Weg“ zur Entwicklung des Einzelhandelsstandortes auf den Weg gebracht. Am 15.03.2021 wurde dann auf Antrag der Gemeinde der Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Ostheide gefasst. Der Feststellungsbeschluss konnte vom Samtgemeinderat dann am 06.06.2023 gefasst werden.

Auch hier ist zu erkennen: Bauleitplanverfahren benötigen Zeit. Auch wenn nun einige meinen, in aktuellen Bauleitplanverfahren daraus politischen Vorteil zu erlangen.

Sprechen Sie mich und uns gerne an. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Norbert Meyer